Arbeit

Abfindungs-Rechner

Berechne die Steuer auf deine Abfindung nach der Fünftelregel (§ 34 EStG) und sieh, wie viel du gegenüber normaler Besteuerung sparst.

Die Fünftelregel glättet die Progression und spart Steuern. Trag Gehalt und Abfindungsbetrag ein — der Rechner zeigt Nettobetrag und Ersparnis sofort.

01Gehalt und Dienstzeit
MonatsbruttoAktuelles rentenversicherungspflichtiges Bruttogehalt.
EUR
DienstjahreFaustformel: 0,5 × Monatsbrutto × Dienstjahre = 18.000 EUR.
Jahre
02Abfindung und Steuer
AbfindungsbetragTatsächlich vereinbarter Betrag. Faustformel als Richtwert im Hinweis oben.
EUR
Steuerklasse

Steuerklasse im Jahr der Abfindungsauszahlung.

Was passiert wenn...

Fünftelregel lohnt sich besonders

Je höher die Abfindung im Verhältnis zum regulären Jahreseinkommen, desto größer die Steuerersparnis durch die Fünftelregel.

Abfindung im Niedrig-Einkommensjahr

Wer im Jahr der Abfindung z. B. nur halbjährig gearbeitet hat, profitiert doppelt — niedrigere Steuerbasis und Fünftelregel.

Faustformel verhandeln

Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Die Faustformel (0,5 × Monatslohn × Dienstjahre) ist ein Verhandlungsrichtwert, kein Recht.

Netto-Abfindung: Fünftelregel vs. normal

Praxis-Check

Die Berechnung basiert auf einer vereinfachten Einkommensteuer-Formel ohne individuelle Freibeträge oder Sozialabgaben auf die Abfindung. Für eine verbindliche Steuerauskunft wende dich an einen Steuerberater.

Wissen und Orientierung

Was ist die Fünftelregel?+

Die Fünftelregel nach § 34 EStG ist eine Steuervergünstigung für Einmalzahlungen wie Abfindungen. Statt der Gesamtsumme wird nur ein Fünftel zum regulären Einkommen addiert — die Mehrsteuern werden dann mit fünf multipliziert. Das spart im Progressionsbereich erheblich Steuern.

Zahle ich Sozialabgaben auf die Abfindung?+

Nein. Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, sofern sie echte Entschädigungen für den Jobverlust sind und nicht als Anerkennung für geleistete Arbeit gezahlt werden.

Wann gilt die Fünftelregel nicht?+

Wenn die Abfindung in Raten ausgezahlt wird (kein Zuflussprinzip als Einmalzahlung) oder wenn das Finanzamt die Außerordentlichkeit verneint, kann die Vergünstigung versagt werden.

1. Abfindungsbetrag klären+

Nutze die Faustformel als Ausgangspunkt für die Verhandlung, trag dann den tatsächlich vereinbarten Betrag ein.

2. Steuerklasse wählen+

Die Steuerklasse im Jahr der Abfindung ist entscheidend — wer z. B. im Jahr der Kündigung heiratet, kann ggf. Klasse III nutzen.

3. Ersparnis ablesen+

Der Rechner zeigt direkt, wie viel du durch die Fünftelregel gegenüber normaler Besteuerung sparst.